Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geehrte/r Kundin/e,
bitte lesen Sie die AGB sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
1.1. Mit seiner schriftlichen (Email, whatsapp, Kontaktformular) oder mündlichen Anmeldung bietet die Kundin / der Kunde, den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und dieser AGB verbindlich an. Diese Anmeldung gilt bei Gruppenbuchungen für die gesamte Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Anmeldung erkennt die Kundin / der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Stadtführung Freising“ an.
1.2. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung vom Veranstalter („Stadtführung Freising“) per E-Mail oder mündlich bestätigt wird.
1.3. Bei mündlicher Anmeldung erfolgt die Anerkenntnis dieser AGB durch persönliche Kenntnisnahme der AGB auf der Homepage.
1.4. Soweit dem internationalen oder europäischem Recht nichts entgegensteht, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
2. Leistungen und Leistungsänderungen
2.1. Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung seitens „Stadtführung Freising“ sowie den ggf. darüber hinaus getroffenen Vereinbarungen.
2.2. Nebenabreden müssen von „Stadtführung Freising“ schriftlich bestätigt werden.
2.3. Für kurzfristige, notwendige Änderungen übernimmt „Stadtführung Freising“ keine Gewähr.
2.4. Die Teilnehmerzahl beträgt je nach Führung maximal 25 Personen.
2.5. „Stadtführung Freising“ behält sich vor, bei bestimmten Leistungsangeboten eine Mindestteilnehmerzahl zur Bedingung zu machen.
2.6. Bei der angegebenen Dauer der Führung handelt es sich um eine ungefähre Angabe.
3. Preise und Zahlung
3.1. Die Preise richten sich nach den jeweils aktuellen Preisen auf der Homepage und enthalten gemäß § 3 Nr. 6 UStG keine Umsatzsteuer. Die Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten mit ein.
3.2. Die Zahlung des Preises erfolgt entweder vor erbrachter Leistung:
per Bezahlung mit Kreditkarte bzw. Paypal oder per Vorabrechnung (unverzügliche Überweisung, spätestens innerhalb von 14 Tagen).
oder nach erbrachter Leistung:
bar sofort (gegen Quittung).
3.3. Wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Leistungsbeginn mehr als vier Monate liegen, kann „Stadtführung Freising“ den Preis aus folgenden sachlichen, für die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Gründen um bis zu 5% erhöhen: Steuererhöhungen, Erhöhung von Sachkosten, Erhöhung von Steuern und Abgaben.
4. Stornierung, Rücktritt und Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden
4.1. Die Kundin / der Kunde kann nach Vertragsabschluss jederzeit den Rücktritt erklären. Die Stornierung hat in jedem Fall schriftich zu erfolgen.
4.2. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme der Leistungen ohne schriftliche Rücktrittserklärung, bleibt der Anspruch von „Stadtführung Freising“ auf Bezahlung des vereinbarten Preises bestehen.
4.3. Stornogebühren bei schriftlicher Rücktrittserklärung:
– vom 25. bis 15. Tag vor dem vereinbarten Termin: 20% des vereinbarten Preises.
– vom 14. bis 4. Tag vor dem vereinbarten Termin: 50% des vereinbarten Preises.
– ab dem 3. Tag vor dem vereinbarten Termin: 100% des vereinbarten Preises.
4.4. Darüber hinaus gelten bei Inanspruchnahme von Fremdleistungen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger, insbesondere hinsichtlich deren Zahlungs- und Stornobedingungen.
4.5. Im Falle des Zuspätkommens der Kundin / des Kundens bei einer Gruppenbuchung von mehr als 15 Minuten besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch.
Wird dennoch geleistet, bleibt der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig. Dem Wunsch des Kunden, die fehlende Zeit nachzuholen, wird nur nach Möglichkeit und in Absprache zwischen der Kundin / dem Kunden und „Stadtführung Freising“ gegen eventuelle Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes entsprochen.
4.6. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Leistungen auf Wunsch der Kunden ist der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig.
4.7. Im Falle des Zuspätkommens von Kunden bei öffentlichen Führungen besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch.
4.8. Die Stadtführungen finden bei jedem Wetter statt. Schlechtes Wetter ist somit keine Begründung, die Veranstaltung kurzfristig zu stornieren.
5. Rücktritt, Stornierung und Kündigung seitens „Stadtführung-Freising“
5.1. Bei Nichterreichen der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl.
5.2. Bei Erkrankung der Rundgangsleiterin.
5.3. Bei höherer Gewalt.
5.4. Bei wiederholter Störung der Veranstaltung durch Teilnehmer/innen der Gruppe, die trotz Abmahnung nicht unterlassen werden, bzw. bei vertragswidrigem Verhalten, bzw wenn Teilnehmer/innen aufgrund Fehleinschätzung ihrer Leistungsfähigkeit den Programmanforderungen nicht gewachsen sind, ist die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt.
6. Haftung
6.1. „Stadtführung Freising“ haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
6.2. „Stadtführung Freising“ haftet nicht für Fremdleistungen, die von anderen Leistungsanbietern vermittelt werden (zum Beispiel gastronomische Betriebe etc.)
6.3. Es wird keine Haftung bei Unfällen und Schäden übernommen. Die Teilnahme an Stadtführungen erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.
6.4. Bei Kinder- und Jugendführungen übernimmt grundsätzlich weder „Stadtführung Freising“ noch die Rundgangsleiterin die Aufsichtspflicht; Begleitpersonal ist erforderlich.
7. Verjährung
7.1. Ansprüche der Kundin / des Kunden gegenüber „Stadtführung Freising“ aus dem Vertrag verjähren grundsätzlich nach einem Jahr, jedoch mit Ausnahme der Ansprüche der Kundin / des Kunden bzw von „Stadtführung Freising“ aus unerlaubter Handlung.
7.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
8. Datenschutz
8.1. Der Kunde ist einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin von „Stadtführung Freising“ für die Kundenbetreuung verwendet werden.
8.2. Diese Daten werden in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz nicht an Dritte weitergegeben.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Kundin / dem Kunden und „Stadtführung Freising“ findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
9.2. Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Freising.
10. Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge.
(Stand: Januar 2025)